Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz – AVWG

Das AVWG sieht vor, dass für bestimmte Anwendungsgebiete oder Wirkstoffgruppen zwischen den Vertragsparteien - KV und Krankenkassenverbänden - Zielvereinbarungen über durchschnittliche Tagestherapiekosten für Arzneimittel abgeschlossen werden. Die Zielvorgaben werden zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen bestimmt und entscheiden darüber, für welche Arzneimittel Durchschnittskosten pro Tagesdosis festgesetzt werden. Sie müssen auf Landesebene von den Vertragsparteien ausgestaltet werden.

Die Möglichkeit, diese Vereinbarungen mit finanziellen Anreizen für die Ärzteschaft zu verknüpfen, wird von dem überwiegenden Teil der Ärzte abgelehnt, weil sie durch ein Bonus-Malus-System die ärztliche Ethik angegriffen sehen.